Pinkel-Prozess: Mieter haftet nicht für Schäden am Marmor - DER SPIEGEL

2022-10-11 17:38:03 By : Mr. Jack Dai

Toilettenschild: Ob Stehendpinkeln eine Pflichtverletzung ist, ließ das Gericht offen

Vermieter können nur in bestimmten Fällen Schadensersatz wegen der Abstumpfung eines Marmorbodens in Toilettenräumen verlangen: Sie müssen den Mieter zuvor darauf hingewiesen haben, dass der Boden besonders empfindlich ist, teilte die 21. Berufungszivilkammer des Landgerichts Düsseldorf mit.

Im konkreten Fall muss ein Mieter nicht dafür haften, dass am Badezimmerboden durch Urinspritzer Schäden entstanden sind. Das Gericht gab damit erneut einem Mann Recht, der nach seinem Auszug die Vermieterin auf Auszahlung der Mietkaution in Höhe von 3000 Euro verklagt hatte. Die Vermieterin wollte rund 1900 Euro einbehalten, weil der Marmorboden der Toilette durch Urinspritzer abgestumpft war.

Somit entschied das Berufungsgericht, ebenso wie zuvor das Amtsgericht Düsseldorf, dass die Vermieterin nicht von dem Mieter Schadensersatz wegen einer Obhutspflichtverletzung verlangen kann - obwohl ein Fachmann die Urinspritzer als Ursache der Schäden ausgemacht hatte.

Es könne nicht als allgemein bekannt vorausgesetzt werden, dass durch Urinieren im Stehen aufgrund der unvermeidbaren Kleinstspritzer dauerhafte Schäden an einem Marmorboden im Nahbereich einer Toilette drohten, heißt es in der Mitteilung. Vielmehr falle es in die Risikosphäre des Vermieters, wenn der besonders säureempfindliche Boden durch ein solches Verhalten des Mieters beschädigt werde.

Ob das Urinieren im Stehen generell eine objektive Pflichtverletzung oder vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache sei, hat die Kammer ausdrücklich offengelassen. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Toilettenschild: Ob Stehendpinkeln eine Pflichtverletzung ist, ließ das Gericht offen